Die Crux mit der Ratenparität

Nun ist es also soweit: Auch die Schweiz hat endlich die Ratenparitätsklauseln verboten. Somit dürfen nun auch Schweizer Hotels Booking.com unterbieten und auf der eigenen Webseite günstigere Preise für die eigenen Zimmer anbieten als auf den Online-Buchungsplattformen.

 

 

 

Was ist Ratenparität eigentlich?

Der Begriff Parität kommt aus dem Lateinischen (par = gleich) und bedeutet soviel wie ‚gleich stark‘. Beim Prinzip der „Ratenparität“ (englisch: „Rate Parity“) geht es darum, dass das Hotel dem potentiellen Gast auf allen Plattformen und Vertriebskanälen die gleichen Zimmerpreise anbietet. Die Raten sind dabei flexibel; das bedeutet, dass sich der Zimmerpreis regelmäßig ändern kann, jedoch stets auf allen Vertriebskanälen, sowohl direkten als auch indirekten, einheitlich sein muss.

Buchungs- und Vergleichsplattformen konnten durch Bestpreisklauseln den Hotels also untersagen, auf anderen Vertriebswegen oder auf der eigenen Homepage günstigere Preise anzubieten, wodurch die freie Preisbildung beeinträchtigt wurde.

Wie ist der aktuelle Status der Ratenparität?

Der globale Hotelvertrieb ist derzeit ein wahrer Fleckerlteppich aus unterschiedlichen Regelungen und Vorgehensweisen der OTAs. In Europa haben die Behörden verschiedener Länder (Frankreich, Österreich, Italien, Belgien,…) Paritätsklauseln von OTAs bereits verboten. Nun folgte endlich auch die Schweiz.

In der Schweiz werden fortan nicht nur die Preisparitätsklauseln, sondern auch die Angebots- und Konditionenparitätsklauseln in den Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben verboten. Das Verbot wird in einem neuen Artikel im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verankert.

In Österreich gilt übrigens bereits seit 1. 1. 2017 jede Einschränkung der unternehmerischen Freiheit bei der Preisfestsetzung durch Online-Buchungsplattformen als aggressive Geschäftspraxis und ist daher verboten. Nun erhalten auch die Schweizer Hotels ihre unternehmerische Freiheit zurück und können endlich auf ihrer eigenen Webseite günstigere Preise und bessere Konditionen für ihre Zimmer anbieten als auf den Online-Buchungsplattformen.

Die richtigen Schritte setzen

Gerade in der hart umkämpften Stadthotellerie sollte weiterhin ein besonderes Augenmerk auf die Preisentwicklung gelegt werden, denn die Buchungsportale (OTAs) rund um Booking.com haben sich von ihrem Versprechen des besten Preises dem Gast gegenüber nie verabschieden. Freiwillige „Ratenparität“ durch eine „Preferred“-Mitgliedschaft, besseres Ranking für gleiche Preise oder der Einsatz von Kommissionen, um die Preise gleich zu halten, sind einige der Zügel, die weiterhin in den Händen der OTAs geblieben sind.

Die richtigen Rezepte für die Hotelbetriebe liegen vermehrt in der richtigen Auswahl der Vertriebspartner und der strategischen Steuerung der Preise. Es eröffnen sich laufend neue Chancen, doch diese müssen auch klug genutzt werden. Sonst geht der Schuss nach hinten los…

Übrigens: Durch den Weiterverkauf von Kontingenten durch Reiseveranstalter haben die Hotels ohnehin schon lange keine Preishoheit mehr.

Wichtige Punkte für höhere Umsätze und mehr direkte Buchungen auf der eigenen Website:

  • Einfache, User-freundliche Booking-Engine auf der eigenen Website
  • Vorteile bei Direktbuchung schnell und gut ersichtlich darstellen (Bestpreisgarantie, Zimmerkategorien, vergünstigter Parkplatz, Flexibilität bei Sonderwünschen, etc.)
  • Klare auf den Forecast ausgerichtete Vertriebsstrategie (SEA, Facebook, sonstige Online-Plattformen) mit laufender Conversion-Optimierung
  • Aktuelle und auf den Recherche-Zeitpunkt des Gastes optimierte Web-Inhalte
  • Lockerung der oftmals immer noch starren Preislisten und Überprüfung auf preispsychologische Effekte
  • Überprüfung der Buchungskonditionen
  • Beschäftigung mit Suchmaschinenoptimierung

Immerhin haben Hoteliers ohne Ratenparitätsklauseln die Möglichkeit, den Direktvertrieb zu stärken und Buchungen von den OTAs zurückzuerobern

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