Hotelmarke schützen lassen?

In der letzten Podcast-Folge haben wir uns mit dem Wert der Hotelmarke beschäftigt. Dabei ging es um Markenimage, Markenentwicklung und nicht zuletzt auch darum, dass Hotelmarken sehr wohl auch einen monetären wert haben können. All das sind selbstverständlich wichtige und vor allem schützenswerte Argumente rund um die eigene Hotelmarke. Und genau deshalb werden wir uns heute damit beschäftigen, wie oder warum man seine Hotelmarke schützen soll. In der Praxis ist es erstaunlicherweise sehr oft noch so, dass nicht mal ein Gedanke an den Schutz der eigenen Hotelmarke verschwendet wurde.

Der Hotelname ist schützenswert

Der Hotelname spielt im Kontakt mit Gästen eine entscheidende Rolle. Er kennzeichnet und unterscheidet den Hotelbetrieb von anderen Hotels (vom Mitbewerb) und ist eng mit dem Leistungsangebot verbunden. Identische oder ähnliche Hotelnamen können in der Inspirationsphase des Hotelgastes leicht zu Verwechslungen führen und so das Geschäft schädigen. Ein krasses Beispiel war das Beispiel des Hotels Brückenwirt in St. Johann, das es namentlich zwei mal gab, beide male in St. Johann – allerdings einmal in St. Johann in Tirol und einmal in St. Johann im Pongau. Es kam nicht selten vor, dass Gäste entweder im falschen Hotel gebucht hatten oder gar ins falsche Hotel angereist sind. Diese Kuriosität führte schlussendlich dazu, dass sich das Hotel Brückenwirt in St. Johann in Tirol umbenannt hat in Hotel Bruggwirt.

Was gilt überhaupt als Marke?

Man unterscheidet bei Marken grundsätzlich zwischen Wort- und Wortbildmarken. Einen breiteren Schutz bietet die Wortmarke anstatt der Wortbildmarke. Durch den breiteren Schutz steigt allerdings auch das Risiko eines Konfliktes. Setzt sich ein Zeichen aus Wort und Bild zusammen, ist der dominante Teil für den Gesamteindruck maßgebend.

  • Wortmarke für reine Namen, unabhängig von der Darstellung (z. B. RED BULL)
  • Wortbildmarke für die Kombination von Schriftzügen mit grafischen Elementen (z. B. die geschwungene Coca Cola-Schrift).
  • Bildmarke für Logos ohne Schriftzug (z. B. der Schwan von Swarovski).

Hotelmarke recherchieren

Der Markenschutz beginnt mit der Eintragung im Marken­register. Fällt die Entscheidung auf eine unterscheidungskräftige Marke, sollte vor der Anmeldung eine professionelle Markenrecherche erfolgen, um keine Verletzung bestehender Kennzeichen zu riskieren und kostspieligen Verfahren vor­zubeugen. Empfehlenswert ist, einen Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu konsultieren, da das Markenamt bei der Anmeldung keine solche Rechtsverletzung prüft.
Dem Rechteinhaber wird schlussendlich beispielsweise ermöglicht, in Form einer Unterlassungsklage gegen Dritte vorzugehen. Und zwar dann, wenn sie die Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen unbefugt in einer Weise nutzen, die für Verwechslungen sorgen kann oder eine sonstige Beeinträchtigung oder Ausnutzung darstellt.

Wie kann man die Hotelmarken schützen lassen?

Marken können beim Österreichischen Patentamt angemeldet werden (Ausschließungsgründe laut Markenschutzgesetz sind zu beachten). Man kann nationale Marken auch gleich online zur Eintragung in das Markenregister anmelden.

Man kann Marken und Slogans aber auch als internationale Marke schützen lassen. Man muss dafür die Marke als nationale Marke registrieren und kann danach den Markenschutz auf andere Länder ausdehnen.

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