Tourismusförderung 2.0

Die im „Regierungsprogramm 2020 – 2024“ und im „Plan T – Masterplan für den Tourismus“ angekündigte Neuausrichtung der gewerblichen Tourismusförderung wurde am 30.03.2023 von Staatssekretärin Mag. Susanne Kraus-Winkler und den Geschäftsführern der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT)Dir. MMag. Matthias Matzer und Dir. Ing. Mag. Martin Hofstetter, präsentiert.

Die neue Tourismus-Investitions-Richtlinie ersetzt den bisherigen Teil A (Investition) der Richtlinien über den TOP-TOURISMUS-IMPULS 2014 – 2020 vom 6. August 2014 (in der Fassung vom 31. Oktober 2022).

Die Tourismus-Investition-Richtlinie sieht als Förderungsinstrumente bundesseitige Zinsenzuschüsse für Investitionskredite der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (OeHT) sowie den Nachhaltigkeitsbonus (Zuschuss) vor.

Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler bezeichnet die neu-ausgerichtete gewerbliche Tourismusförderung als ein Rundum-Paket, um die Tourismusbranche gestärkt in die Zukunft zu bringen!

 

 

 

Zielsetzungen der neuen Tourismusförderung

Die Zielsetzung des „Plan T – Masterplan für Tourismus“ ist es, dass Österreich zu einer der nachhaltigsten Tourismus-Destinationen gehören soll. Nachhaltigkeit und Resilienz bilden daher die Leitgedanken der neuen Richtlinie. Dies zeigt sich schon bei der Förderungseinreichung, die zukünftig mit Fragen zu Energie und Wasserverbrauch, Abfallmengen, etc. verbunden ist. Weiters sind die Förderungsvoraussetzungen ergänzt worden. So muss beispielsweise zukünftig für jedes Investitionsprojekt ein Energieausweis vorgelegt werden. Die Vorhaben dürfen zu keiner zusätzlichen Bodenversiegelung von mehr als 25% führen und die Betriebe müssen ihren Gästen Informationen zur öffentlichen Erreichbarkeit zur Verfügung stellen.

Zusätzlich zum geförderten Investitionskredit wird auch ein Nachhaltigkeitsbonus ausbezahlt, wenn bestimmte Maßnahmen im Bereich Ökologie, Mitarbeiter und Regionen sowie Wirtschaft und Digitalisierung gesetzt werden. Dies betrifft etwa Fenstertausch und thermische Sanierung, Entsiegelungsmaßnahmen, ebenso wie die Errichtung von Mitarbeiterunterkünften, die Reaktivierung von Leerstand für betriebliche Zwecke und Investitionen im Zuge von Betriebsübernahmen.

Wichtigste Förderinstrumente & Nachhaltigkeitsbonus

Wie bereits in der Vergangenheit umfasst das Förderportfolio der gewerblichen Tourismusförderung weiterhin Zuschüsse, geförderte Kredite und Haftungen (wie im KMU-Förderungsgesetz vorgesehen). Die Förderschwerpunkte sind Qualitätsverbesserungen, Betriebsgrößenoptimierungen sowie Betriebsübergaben, wobei stets ein starker Fokus auf Nachhaltigkeit und Resilienz liegt. Dieser Fokus zeigt sich insbesondere an der Weiterentwicklung des Investitionszuschusses, der künftig mit dem geförderten Kredit kombiniert und als „Nachhaltigkeitsbonus“ bezeichnet wird. Fortan kann dieser Nachhaltigkeitsbonus bis zu 7% des nachhaltigkeitsrelevanten Anteils einer Investition betragen (statt bisher 5%), wobei er ausschließlich für nachhaltige Investitionen in den Bereichen Ökologie, Soziales sowie Ökonomie vergeben wird.

Zinsenzuschüsse von bis zu 2 Prozent für geförderte Kredite können in den aktuell volatilen Zeiten getrost als eines der bedeutendsten Instrumente bezeichnet werden!

Ebenfalls werden Betriebsübergaben neben dem Nachhaltigkeitsbonus durch weitere Verbreiterungen bewährter Förderinstrumente unterstützt.

Und wie bereits in der Vergangenheit sind Anschluss- bzw. Verstärkerförderungen seitens der Bundesländer möglich.
Bei der Jungunternehmer- und bei der Unternehmensstabilisierungsrichtlinie bleiben solche verstärkenden Landesförderungen auch in Zukunft weiterhin Voraussetzung dafür, dass die Bundesförderung im jeweiligen Bundesland in Anspruch genommen werden kann.

Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank

Die OeHT ist seit mehr als 75 Jahren eine wichtige und verlässliche Partnerin der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Mit unserem Know-how und den umfassenden Finanzierungs- und Förderlösungen tragen wir dazu bei, die Branche nachhaltig voranzubringen.

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