Neuerungen im Kollektivvertrag für die Hotellerie

Ab dem 1. November 2024 treten zahlreiche Änderungen im Kollektivvertrag für die Hotellerie in Kraft. Diese Neuerungen betreffen sowohl Arbeiter als auch Angestellte und umfassen Themen wie Löhne, Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

 

 

Lohn- und Gehaltsanpassungen

Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Mindestgehälter steigen 2024 um insgesamt 8,11 %. Konkret gibt es zwei Erhöhungen:

  • Am 1. Mai 2024 um 6,05 %
    und
  • am 1. November 2024 um weitere 2,06 %.

Für 2025 wird der Mindestlohn bzw. das Mindestgehalt auf 2.000 Euro brutto angehoben.

Durchrechnung der Arbeitszeit

Für Voll- und Teilzeitkräfte in befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen werden neue Regelungen zur Durchrechnung der Normalarbeitszeit eingeführt. Bei Vollzeitkräften kann die tägliche Arbeitszeit auf bis zu 9 Stunden und die Wochenarbeitszeit auf bis zu 48 Stunden ausgedehnt werden. Für Teilzeitkräfte gibt es eine Möglichkeit, die wöchentliche Arbeitszeit im Durchrechnungszeitraum anzupassen.

Sonntagsarbeit und Umkleidezeit

Ab November 2024 müssen Beschäftigten mindestens 12 freie Sonntage im Jahr gewährt werden. Dies gilt auch in Verbindung mit einem freien Samstag oder Montag. Zudem wird Umkleidezeit als Arbeitszeit anerkannt, sofern das Umkleiden im Betrieb erfolgt.

Jubiläumsgeld

Nach 10, 15, 25, 35, 40 und 45 Jahren ununterbrochener Dienstzeit haben Beschäftigte Anspruch auf gestaffelte Jubiläumsgelder. Diese reichen von einem Monatsgehalt nach 10 Jahren bis zu vier Monatsgehältern nach 45 Jahren.

Sonderzahlungen

Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld werden für Arbeiter und Angestellte ab 2024 einheitlich geregelt. Sie sind am 30. Juni (Urlaubsgeld) und am 30. November (Weihnachtsgeld) fällig. Weiters ändert sich die Bemessungsgrundlage: Beide Sonderzahlungen berechnen sich künftig vom zustehenden Ist-Lohn bzw. Ist-Gehalt für die vereinbarte Normalarbeitszeit.

Vereinheitlichung von Kündigungsfristen

Die Kündigungstermine für Arbeiter und Angestellte wurden vereinheitlicht. Eine Kündigung kann ab sofort mit jedem 15. oder dem letzten Tag eines Kalendermonats erfolgen, ohne dass diese Termine im Arbeitsvertrag explizit festgelegt werden müssen.

Fazit zum neuen Kollektivvertrag

Diese Änderungen erfordern eine Anpassung der bestehenden Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen. Für Unternehmen in der Hotellerie ist es daher ratsam, die Neuerungen sorgfältig zu prüfen und umzusetzen.

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