Neuer Kollektivvertrag und die Auswirkungen auf die Mitarbeiterkosten

Am 30.04. präsentierten die Sozialpartner in einer Pressekonferenz den neuen Lohn- und Gehaltsabschluss für 2024 und 2025 sowie einen neuen Rahmenkollektivvertrag für die Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe ab 01.11.2024.

 

 

Starke Steigerungen bereits von 2022 auf 2023

Von 2022 auf 2023 stieg das Gehaltsniveau in der Hotellerie im Schnitt um rund sieben Prozent, bei einer durchschnittlichen Inflationsrate von knapp über acht Prozent. Die durchschnittlichen Brutto-Kosten pro Mitarbeiter lagen 2023 bei den Hotels bei rund 42.400 Euro pro Jahr und machten rund 37 Prozent des Ertragsanteils aus.

In Anbetracht einer durchschnittlichen Inflationsrate von knapp über 8 Prozent in 2023 liegt dieser Wert zwar genau im erwarteten Rahmen, bleibe aber ein wesentlicher Kostenfaktor. Mit den höchsten Lohnnebenkosten in der EU steigt weiterhin der Druck auf die Gehälter und reduziert für die Mitarbeiter die Spanne zwischen Bruttoaufwand für das Unternehmen auf Nettoeinkommen für den Mitarbeiter

Die Verhandlungen über den neuen Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe in Österreich haben zu bedeutenden Verbesserungen für die Beschäftigten geführt. Diese Veränderungen sind nicht nur für die Branche selbst, sondern auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von großer Bedeutung. Hier sind die wichtigsten Inhalte im ausführlichen Überblick:

Gehaltsanpassungen und Mindestlohn

Eine der zentralen Neuerungen betrifft die Gehaltsstruktur. Die Beschäftigten dürfen sich über eine deutliche Gehaltserhöhung freuen, die in zwei Phasen erfolgt. Ab Mai 2024 steigen die Gehälter im Schnitt um sechs Prozent, gefolgt von einer weiteren Anhebung um zwei Prozent im November desselben Jahres. Diese Erhöhungen gelten als ein wichtiger Schritt, um den Beschäftigten angemessene Entlohnung zu bieten und ihre finanzielle Situation zu verbessern. Zusätzlich zu den Gehaltsanpassungen wurde bereits eine Lohnerhöhung für 2025 vereinbart, die die Jahresinflation von 2024 plus ein Prozent berücksichtigt. Darüber hinaus wurde ein Mindestlohn von 2000 Euro brutto ab Mai 2025 vereinbart, um sicherzustellen, dass auch Hilfskräfte angemessen entlohnt werden.

Verbesserungen bei Arbeitszeit und Urlaubsregelungen

Ein weiterer wichtiger Aspekt des neuen Kollektivvertrags betrifft die Arbeitszeitflexibilität und die Regelungen zu freien Tagen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben nun Anspruch auf mindestens zwölf Sonntage im Jahr frei. Dies soll die Work-Life-Balance der Beschäftigten verbessern und ihnen die Möglichkeit zu geben, Zeit mit ihren Familien und für Erholung zu haben. Darüber hinaus wurde der Nachtarbeitszuschlag ausgeweitet, um alle Beschäftigten ab Mitternacht einzubeziehen. Dadurch werden die Belastungen von Nachtarbeit angemessen honoriert und  versucht, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Die Regelungen zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld wurden ebenfalls verbessert. Sie wurden vereinheitlicht und die Wartefrist für den Anspruch darauf verkürzt. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass die Beschäftigten eine angemessene finanzielle Unterstützung erhalten und ihre Feiertage angemessen genießen können.

Verbesserungen für Lehrlinge und Auszubildende

Besondere Aufmerksamkeit wurde auch den Lehrlingen geschenkt, da sie die Zukunft der Branche repräsentieren. Ab Mai 2024 erhalten Lehrlinge gestaffelte monatliche Lehrlingseinkommen, die es ihnen ermöglichen, während ihrer Ausbildung angemessen entlohnt zu werden. Diese Maßnahme ist wichtig, um sicherzustellen, dass junge Menschen eine attraktive Perspektive in der Hotellerie und Gastronomie sehen und sich für eine Ausbildung in diesem Bereich entscheiden. Darüber hinaus wurden die Bedingungen für Lehrlinge weiter verbessert. Die ersten acht Sonntage im Lehrverhältnis sind arbeitsfrei, um den Übergang in die Arbeitswelt zu erleichtern. Ausgelernte Lehrlinge werden sofort in eine höhere Lohngruppe eingestuft, was ihren beruflichen Einstieg attraktiver macht und ihre Motivation für eine erfolgreiche Ausbildung steigert. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um qualifizierte Fachkräfte für die Branche zu gewinnen und ihre langfristige Entwicklung zu fördern.

Lohn- und Gehaltsabschluss 2024/25

  • Kollektivvertragliche Löhne und Gehälter steigen ab 1. Mai 2024 um durchschnittlich 6 % und ab 1. November um weitere 2 %.
  • Weiters wurde für 2025 vereinbart, dass Löhne und Gehälter durchschnittlich um die Jahresinflation 2024 zzgl. 1 % angehoben werden. Der Mindestlohn für Hilfskräfte beträgt ab 01. Mai 2025 dann 2.000 Euro brutto.

Lehrlingseinkommen

  • 1. Lehrjahr: 1.000 Euro (ab 01.05.2025: 1.050 Euro)
  • 2. Lehrjahr: 1.120 Euro (ab 01.05.2025: 1.180 Euro)
  • 3. Lehrjahr: 1.320 Euro (ab 01.05.2025: 1.400 Euro)
  • 4. Lehrjahr: 1.420 Euro (ab 01.05.2025: 1.500 Euro)

Zulagen und Zuschläge

  • Der Nachtarbeitszuschlag erhöht sich um 1 Euro auf 27 Euro.
  • Die Fremdsprachenzulage erhöht sich um 3 Euro auf 38 Euro.
  • Die Fehlgeldentschädigung erhöht sich um 3 Euro auf 39 Euro.

Fazit

Der neue Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe in Österreich bringt eine Reihe von positiven Veränderungen mit sich, die die Arbeitsbedingungen und Entlohnung der Beschäftigten deutlich verbessern. Durch Gehaltserhöhungen, Mindestlohnregelungen, flexible Arbeitszeitmodelle und verbesserte Ausbildungsbedingungen soll die Branche attraktiver werden und mehr Menschen dazu ermutigen, in diesem Bereich zu arbeiten.

Die Maßnahmen, die mit dem neuen Kollektivvertrag einhergehen, sind hoffentlich erfolgreich, um die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu stärken, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und langfristig erfolgreich zu sein. Denn immerhin müssen die höheren Kosten auch durch Preissteigerungen verdient werden…

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