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nicht zu kompliziert sein,
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vom Mitarbeiter als gerecht empfunden werden (dies fördert die „Chemie“ im Hause),
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nicht mehr kosten, als es bringt
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und an Veränderungen (Geschäftsverlauf) angepasst sein.
Voraussetzungen und Herangehensweise
- Die Bezeichnung und Charakterisierung einer Stelle in einem Unternehmen;
- Die einzelnen Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Stelleninhabers;
- Kompetenzen, die der Stelleninhaber mitbringen muss;
- die organisatorische Einbindung im Unternehmen mit Vorgesetzten und Führungsverantwortung.
Aufgaben, Verantwortung und Kompetenzen müssen aufeinander abgestimmt sein. Die Stellenbeschreibung oder auch Arbeitsplatzbeschreibung ist die Dokumentation dafür.
Standardisierte Mitarbeitergespräche
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Projektbeurteilungen erlauben schnellere Reaktionen auf Defizite, notwendige Korrekturen können vorgenommen werden.
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Auch geht es darum, einen permanenten Feedback-Dialog sicherzustellen.
Beurteilungskatalog
Regelung im Dienstvertrag
….der Dienstnehmer jeweils zu Jahresende bzw. Saisonende eine von der Erreichung definierter Ziele abhängige Prämie in der Höhe von maximal einem xy bzw. Monatsbruttogehalt. Die zu erreichenden Ziele werden im ersten Jahr drei Monate nach Dienstantritt und in den Folgejahren jeweils zu Jahresbeginn in einem gemeinsamen Evaluierungsgespräch von Dienstgeber und Dienstnehmer festgelegt, wobei realistisch erreichbare Ziele festgelegt werden……
……Falls kollektivvertragliche IST-Gehaltserhöhungen erfolgen, sind freiwillige Gehaltserhöhungen in diesem Jahr der IST-Erhöhung in jeder wie immer gewährten Art voll aufrechenbar. Wenn eine zusätzliche Leistung (z.B. einmal jährliche Prämie) gewährt wird, dann wird ausdrücklich vereinbart, dass es sich bei dieser Leistung um eine einmalige und jederzeit widerrufbare Leistung handelt, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Mitarbeiter-Weiterbildungen
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Rückforderbar sind im Wesentlichen Schulungskosten, Reise- und Aufenthaltskosten, die der Arbeitgeber bezahlt hat.
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Die Dauer der Betriebsbindung nach Beendigung der Weiterbildung darf nicht unangemessen lang sein. Je länger eine Weiterbildungsmaßnahme allerdings dauert, desto länger darf der Hotelier seinen Arbeitnehmer an sein Unternehmen binden.
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Bei der Rückersatzvereinbarung darf die Bindungsdauer höchstens vier Jahre ab dem Abschluss der Ausbildung betragen. Innerhalb der Bindungsfrist muss der Rückzahlungsbetrag linear abnehmen.
- Ist z.B. eine dreijährige Bindungsfrist vereinbart, reduziert er sich um 1/36 pro Monat. Vereinbarungen, die keine Aliquotierung enthalten, sind unwirksam.
Steuerliche Behandlung von Weiterbildungs- und Bonifikationszahlungen
Weitere Anreizsysteme
Bei Betriebsveranstaltungen besteht Betriebs- und Steuerfreiheit bis zu 365 € pro Mitarbeiter und Jahr (bspw. Weihnachtsfeier, Betriebsausflüge etc.) sowie bis zu 186 € pro Jahr pro Mitarbeiter für bei der Feier empfangene Sachzuwendungen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber gegenüber der Finanzverwaltung die teilnehmenden Mitarbeiter der jeweiligen Veranstaltung.
Wenn Mitarbeiter-Rabatte allen Mitarbeitern oder allen Gruppen von Mitarbeitern gleichermaßen gewährt werden und die Rabatte 20 % nicht übersteigen, so sind diese seit 1.1.2016 steuerfrei. Bei Überschreiten dieser Grenze, darf die Freigrenze von 1.000 € pro Mitarbeiter pro Jahr nicht überschritten werden.
Zumeist müssen diese Art von Zuwendungen auch allen Arbeitnehmern bzw. zumindest bestimmten Gruppen gleich angeboten werden und es können dabei keine einzelnen Mitarbeiter individuell herausgenommen werden.
Bonifikationsregelung
Eine Bonifikationsregelung basiert in der Regel auf Zielen. Und diese sollten auch möglichst transparent dargestellt werden.
So wird bspw. bei Erreichen der Ziele zusätzlich zum Gehalt 1 x jährlich eine Erfolgsprämie in Höhe von max. einem Monatsgehalt zum Jahresende (365 Tage Beschäftigung) ausbezahlt. Durch eine tabellarischen Übersicht können dann die quantitativen und qualitativen Ziele einer Bonifikationsregelung abgebildet und festgehalten werden.
Weiterführende Informationen
Die Prodinger Tourismusberatung unterstützt sehr gerne bei der Gestaltung Ihrer eigenen Bonifikationsmodelle.