Mitarbeiter-Bonifikation

Individuelle Bonifikationen und Weiterbildungsmöglichkeiten sind Anreizsysteme für HotelmitarbeiterInnen und gelten somit als ein weiterer wichtiger „Motor“ für jeden Hotelbetrieb.
Mitarbeiter können so zusätzlich dazu motiviert werden, ihre Kompetenzen und Fähigkeiten noch effizienter einzusetzen, um zur Erreichung der eigenen Ziele und natürlich der Ziele des Betriebs beizutragen. Und ohne den persönlichen Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann kein Hotelbetrieb erfolgreich sein.
Um gut zu funktionieren, sollte ein Mitarbeiterbonifikationssystem
  • nicht zu kompliziert sein,
  • vom Mitarbeiter als gerecht empfunden werden (dies fördert die „Chemie“ im Hause),
  • nicht mehr kosten, als es bringt
  • und an Veränderungen (Geschäftsverlauf) angepasst sein.
Außerdem sollte es zeitlich geregelt, vertraglich vereinbart und steuerlich optimiert sein.

Voraussetzungen und Herangehensweise

Als erste Voraussetzung für ein erfolgreiches System gelten strukturierte Stellenbeschreibungen, welche die Aufgaben und Kompetenzen des Stelleninhabers verbindlich dokumentieren.
Stellenbeschreibungen sind ein wichtiges Führungs- und Organisationsinstrument für das Management. Sie beinhalten:
  • Die Bezeichnung und Charakterisierung einer Stelle in einem Unternehmen;
  • Die einzelnen Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Stelleninhabers;
    • Kompetenzen, die der Stelleninhaber mitbringen muss;
    • die organisatorische Einbindung im Unternehmen mit Vorgesetzten und Führungsverantwortung.

Aufgaben, Verantwortung und Kompetenzen müssen aufeinander abgestimmt sein. Die Stellenbeschreibung oder auch Arbeitsplatzbeschreibung ist die Dokumentation dafür.

Standardisierte Mitarbeitergespräche

Als Basis für Mitarbeiterbeurteilung und Bonifikation dienen standardisierte Mitarbeitergespräche. Diese sollten als Beurteilungsgespräche in der Regel einmal pro Jahr stattfinden.
Im Allgemeinen ist es der Vorgesetzte (Eigentümer, Geschäftsführung), der solche Gespräche führt, da dieser die Mitarbeiterleistung am besten einschätzen kann. Auch eine Kaderführungskraft als direkter Vorgesetzter führt unter Umständen den Beurteilungsvorgang bei seinen Abteilungsmitarbeitern. In begründeten Fällen nimmt aber der Eigentümer an diesen Beurteilungsgesprächen ebenfalls teil.
  • Projektbeurteilungen erlauben schnellere Reaktionen auf Defizite, notwendige Korrekturen können vorgenommen werden.
  • Auch geht es darum, einen permanenten Feedback-Dialog sicherzustellen.

Beurteilungskatalog

Grob kann man sagen, dass ein Mitarbeiterbeurteilungskatalog aus mindestens 15 bis 20 Leistungs- und Verhaltensmerkmale bestehen soll. Inhalte sind Beurteilung des Fachwissens, Arbeitsqualität, Zusammenarbeit mit Kollegen, Zusammenarbeit mit Vorgesetzten etc.
Im Rahmen der Leistungsbeurteilung wird überprüft, ob ein zuvor gesetztes Ziel erreicht wurde. Meistens wird auch beurteilt, wie dieses Ziel erreicht wurde. Der Beurteilende beobachtet dazu das Verhalten, das Handeln und die Arbeit eines Mitarbeiters, bewertet dies anhand eines Rasters und prüft, ob der Mitarbeiter die gesteckten Ziele so erreicht. Für ein repräsentatives Bild sollten laufend Aufzeichnungen über den Mitarbeiter gemacht werden. Sonst besteht die Gefahr, dass zur Bewertung nur kurzfristig nach hinten geschaut wird und die restlichen Monate keiner Beurteilung unterzogen werden.

Regelung im Dienstvertrag

Das Ausmaß des Bonifikationssystems sollte auch im Dienstvertrag genau geregelt werden.
Bspw. durch folgenden Passus:
….der Dienstnehmer jeweils zu Jahresende bzw. Saisonende eine von der Erreichung definierter Ziele abhängige Prämie in der Höhe von maximal einem xy bzw. Monatsbruttogehalt. Die zu erreichenden Ziele werden im ersten Jahr drei Monate nach Dienstantritt und in den Folgejahren jeweils zu Jahresbeginn in einem gemeinsamen Evaluierungsgespräch von Dienstgeber und Dienstnehmer festgelegt, wobei realistisch erreichbare Ziele festgelegt werden……
……Falls kollektivvertragliche IST-Gehaltserhöhungen erfolgen, sind freiwillige Gehaltserhöhungen in diesem Jahr der IST-Erhöhung in jeder wie immer gewährten Art voll aufrechenbar. Wenn eine zusätzliche Leistung (z.B. einmal jährliche Prämie) gewährt wird, dann wird ausdrücklich vereinbart, dass es sich bei dieser Leistung um eine einmalige und jederzeit widerrufbare Leistung handelt, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Mitarbeiter-Weiterbildungen

Eine weitere gute Möglichkeit, die Motivation zu erhöhen, sind Weiterbildungen. Der Arbeitnehmer reift damit zu einem immer besser qualifizierten Mitarbeiter heran, wovon natürlich auch der Hotelier profitiert. Grundsätzlich liegt deshalb die Kostenübernahme für Fortbildungen beim Hotelier. Je länger eine Weiterbildung  dauert, desto länger darf der Hotelier den Arbeitnehmer an sein Unternehmen binden. Dabei gilt folgende Faustregel: Zwei Wochen Schulung = sechs Monate Betriebsbindung.
Ein etwaiger Rückersatz von Ausbildungskosten muss allerdings genau geregelt sein.
  • Rückforderbar sind im Wesentlichen Schulungskosten, Reise- und Aufenthaltskosten, die der Arbeitgeber bezahlt hat.
  • Die Dauer der Betriebsbindung nach Beendigung der Weiterbildung darf nicht unangemessen lang sein. Je länger eine Weiterbildungsmaßnahme allerdings dauert, desto länger darf der Hotelier seinen Arbeitnehmer an sein Unternehmen binden.
  • Bei der Rückersatzvereinbarung darf die Bindungsdauer höchstens vier Jahre ab dem Abschluss der Ausbildung betragen. Innerhalb der Bindungsfrist muss der Rückzahlungsbetrag linear abnehmen.
    • Ist z.B. eine dreijährige Bindungsfrist vereinbart, reduziert er sich um 1/36 pro Monat. Vereinbarungen, die keine Aliquotierung enthalten, sind unwirksam.

Steuerliche Behandlung von Weiterbildungs- und Bonifikationszahlungen

Die Prodinger Beratungsgruppe setzt sich ausführlich mit der steuerlichen Behandlung von Weiterbildungs- und Bonifikationszahlungen auseinander. So sei bspw. darauf verwiesen, dass es oft vorteilhafter ist, eine Jahresprämie nicht als Einmalzahlung, sondern als laufende und sonstige Bezüge so auszuzahlen, dass jeweils ein Siebentel der Prämie mit den begünstigten Steuersatz von sechs Prozent besteuert wird.

Weitere Anreizsysteme

Es gibt noch zahlreiche weitere Anreizsysteme wie Gutscheine, Mitarbeiterrabatte, Mitarbeiterwohnungen und Zukunftssicherung (Krankenversicherung, Pensionsversicherung).

Bei Betriebsveranstaltungen besteht Betriebs- und Steuerfreiheit bis zu 365 € pro Mitarbeiter und Jahr (bspw. Weihnachtsfeier, Betriebsausflüge etc.) sowie bis zu 186 € pro Jahr pro Mitarbeiter für bei der Feier empfangene Sachzuwendungen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber gegenüber der Finanzverwaltung die teilnehmenden Mitarbeiter der jeweiligen Veranstaltung.

Wenn Mitarbeiter-Rabatte allen Mitarbeitern oder allen Gruppen von Mitarbeitern gleichermaßen gewährt werden und die Rabatte 20 % nicht übersteigen, so sind diese seit 1.1.2016 steuerfrei. Bei Überschreiten dieser Grenze, darf die Freigrenze von 1.000 € pro Mitarbeiter pro Jahr nicht überschritten werden.

Zumeist müssen diese Art von Zuwendungen auch allen Arbeitnehmern bzw. zumindest bestimmten Gruppen gleich angeboten werden und es können dabei keine einzelnen Mitarbeiter individuell herausgenommen werden.

Bonifikationsregelung

Eine Bonifikationsregelung basiert in der Regel auf Zielen. Und diese sollten auch möglichst transparent dargestellt werden.

So wird bspw. bei Erreichen der Ziele zusätzlich zum Gehalt 1 x jährlich eine Erfolgsprämie in Höhe von max. einem Monatsgehalt zum Jahresende (365 Tage Beschäftigung) ausbezahlt. Durch eine tabellarischen Übersicht können dann die quantitativen und qualitativen Ziele einer Bonifikationsregelung abgebildet und festgehalten werden.

Weiterführende Informationen

Die Prodinger Tourismusberatung unterstützt sehr gerne bei der Gestaltung Ihrer eigenen Bonifikationsmodelle.

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