Die Bundesregierung hat am 3. Oktober 2021 die Eckpunkte der ökosozialen Steuerreform vorgestellt, die ab 1. Jänner 2022 schrittweise in Kraft treten sollen.
Zu den Eckpunkten des vorgestellten Maßnahmenpakets zählen unter anderem neue Tarifstufen für Einkommen, ein Klimabonus und eine CO2-Bepreisung fürs Autofahren und Heizen.
Im neuen Prodinger-Ideenpapier „Raus aus Corona – Tourismus in fragilen Zeiten“ haben wir bereits am 20. September ein Bündel effektiver Maßnahmen zur Absicherung von Tourismusbetrieben veröffentlicht.
Sicher ist, dass nichts sicher ist – nach einem Jahr ohne Gäste
Ein Jahr ohne Gäste hat uns allen gezeigt, wie schnell sich auch Positionen ändern können, die bisher als sicher eingeschätzt wurden.
Wenn wir nun wollen, dass der Tourismus in Österreicher weiterhin eine Spitzenposition einnimmt, dann sollte an vielen Stellschrauben gedreht werden.
Insbesondere die Lohnverrechnung gehört dringend reformiert, da die Berechnungen zu Lohnsteuer, Sozialversicherung, Wohnbauförderung, der Beitrag zum Familienlastenausgleichsfond, die Kammerumlage, Kommunalsteuer, Mitarbeiterversorge, Dienstgeberbeitrag, Fremdsprachenzulage etc. schon lange nicht mehr transparent sind – höchste Zeit, dass das einfach gemacht wird! Nur unter dieser Prämisse kann es auch endlich mehr Netto vom Brutto geben!
Und was bedeutet die Ökosoziale Steuerreform konkret für den heimischen Tourismus?
Tourismusministerin Elisabeth Köstinger selbst sprach von einer „erheblichen Entlastung“ für die Branche. Und grundsätzlich sei das auch nicht falsch, denn gerade die Senkung der Körperschaftssteuer und die neuen Tarifstufen sind auf jeden Fall positiv zu sehen. Allerdings müsse man berücksichtigen, dass die KöSt nur für einen Teil der Betriebe (nämlich Kapitalgesellschaften) gelte und die Senkung der Tarifstufen durch die kalte Progression quasi wieder zunichtegemacht werde. Der Gewinnfreibetrag wird von 13 auf 15 Prozent erhöht. Diesen Freibetrag können alle natürlichen Personen mit betrieblichen Einkunftsarten in Anspruch nehmen, unabhängig davon, ob sie ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung ermitteln.
Dazu passe die von der Regierung angedachte Art und Weise der Gegenfinanzierung: Man setzt dabei stark auf Wachstum – da muss man halt hoffen, dass dieses Wachstum auch wirklich einsetzt. Genau das könnte allerdings in einigen Bundesländern, z.B. in Tirol, zu einem Problem werden (Stichwort Bettenstopp im Tiroler Weg).
Der Investitionsfreibetrag könnte eine Motivation sein, in Qualität und Ökologisierung zu investieren. Insbesondere wäre dieser steuerliche Anreiz bei den derzeitigen hohen Baukosten eine Kompensation. Die Wertgrenze bei Geringwertigen Wirtschaftsgütern, die sofort zur Gänze als Betriebsausgabe abgesetzt werden können, wurde bereits mit 1. Jänner 2020 von 400 auf 800 Euro erhöht. Diese wird jetzt noch einmal angehoben: die Höhe wird dann bei 1000 Euro liegen.
Ein neues Mitarbeiter-Beteiligungsmodell sieht vor, dass Unternehmen, die etwa Gewinnprämien an ihre Beschäftigten auszahlen, ihre Arbeitnehmer mit bis zu 3000 Euro steuerfrei am Gewinn eines Unternehmens beteiligen können.
Einige wesentliche Punkte werden allerdings von der „ökosozialen Steuerreform“ nachwievor nicht abgedeckt – darunter insbesondere verwaltungstechnische Hürden wie die höchst komplizierte Lohnkostenverrechnung. Allein deren Beseitigung hätte bei den Unternehmen zu einer enormen Ersparnis geführt.
Immerhin: Bei der Steuerreform von 2015 sprach die Branche noch von einem „Todesstoß“ für den Tourismus. Davon ist dieses Mal keine Rede – zumindest vorerst!