Förderstellen und Banken werden künftig für das Betriebs- Rating sogenannte ESG-Berichte verlangen.
ESG steht für die Kriterien „Environment" (Umwelt), „Social" (Soziales) und „Governance" (Unternehmensführung). Die Berichte legen im Einzelnen dar, wie das Unternehmen die Natur schützt (oder ihr schadet), was der Betrieb seinen Mitarbeitern bietet und wie das Unternehmen in der Region verankert ist.