Geht das profitable Zeitalter im Tourismus zu Ende?

Die Entwicklung von Nächtigungen und Einnahmen in der laufenden Wintersaison 2021/22 ist von Sorgen und Ungewissheiten begleitet und noch bleiben die Ergebnisse von November bis Jänner deutlich hinter dem Vorkrisenniveau zurück.

In der jüngeren Vergangenheit haben vor allem Einreiseschwierigkeiten und permanente Änderungen der Covid-Bestimmungen viele Gäste dazu veranlasst, in andere Länder, wie etwa Schweiz und Südtirol, auszuweichen. Sogar der Wechsel von der 2G- zur 3G-Regelung hat für Stornierungen gesorgt.

 

 

 

Wenn man die aktuellen Höchstzahlen außer Acht lässt, ist zuletzt durchaus wieder Optimismus aufgekommen, da man grundsätzlich davon ausgeht, dass der Höhepunkt der Pandemie überwunden ist und sich die Nachfrage – vor allem aus den Nahmärkten – wieder erholt. Die sehr guten Schneebedingungen und eine offenkundig ungebrochene Reiselust sorgten für einen spürbaren Aufwind im Februar. Trotzdem wäre es als Erfolg zu werten, wenn die Ferienhotels in den Winterdestinationen heuer mit 70 % des Ergebnisses aus dem Winter 2018/19 durchkommen.

Das Minus bei den Übernachtungen betrug von Nov.- Jänner 2021/22 -40,4 % in Salzburg und -36,2 in Tirol gegenüber der Zeit vor der Pandemie. Der Gesamtumsatz pro verfügbarem Zimmer (gemessen an den Offenhaltetagen) ging dabei im gleichen Zeitraum um 37,0 % zurück.

Betriebe schöpfen in der Regel aus der Wintersaison einen Liquiditätspolster, den sie für Zwischensaisonen und den schwächeren Sommer benötigen. Besonders häufig fehlt die Liquidität im Herbst. Der Aufbau eines Liquiditätspolsters war aber aus den bekannten Gründen im Jahr 2021 und speziell in der Wintersaison 2021/22 nicht möglich, da die Förderungen zwar die Verluste abdeckten, aber keine Liquidität erzeugten.

Dadurch wurde auch viel Eigenkapital verbrannt. Und dies in einer Branche mit von Haus aus schwachem Eigenkapital (13,7 % in der Hochkonjunktur!). Eine niedrige Eigenkapitalquote, gepaart mit einem hohen Fixkostenanteil bei gleichzeitig hoher Investitionsintensität, senkt die Krisenfestigkeit! Bei vielen Betrieben müsste eigentlich schon das Reorganisationsverfahren (URG-Gesetz) greifen (Eigenkapital unter 8 %). Auch sind die Möglichkeiten der Steuerstundung ausgelaufen. Das Ratenzahlungsmodell der Finanzämter und Krankenkassen reicht derzeit nicht aus. Die Banken sind ebenfalls äußerst angespannt, denn die Betriebe müssen gleichzeitig Betriebsmittelkredite, Investitionskredite sowie Kreditstundungen aus den Überbrückungskrediten bedienen – und das in der wichtigen Wintersaison.

Die Pleiten sind im Vorjahr aufgrund diverser Hilfen und Maßnahmen gesunken, die Schulden haben sich jedoch verdoppelt. Zudem würde das Modell der Finanzämter und Krankenkassen, gestundete Zahlungen in Raten abzustottern, viele Zombie-Firmen am Leben halten. Die Gesamtsituation könnte sich dadurch 2022/23 jedenfalls noch dramatisch entwickeln.

Geht das profitable Zeitalter zu Ende?

Für die Tourismusunternehmer in der Ferienhotellerie war es schon vor Covid eine Herausforderung, eine ausreichende Rentabilität zu schaffen und auch dementsprechend abzubilden. Jetzt sind, wie gerade erwähnt, noch verschiedene Faktoren dazugekommen, die es nicht leichter machen. Vor allem die Stadthotellerie wird länger brauchen als geplant, um wieder in die Nähe der Zahlen in Vor-Corona-Zeiten zu kommen.

Dazu kommen noch weitere Herausforderungen:

  • Fachkräftemangel und die sich daraus ergebenden steigenden Kosten
  • Überhang an Gästebetten in der Ferienhotellerie
  • absehbar steigende Finanzierungskosten
  • ein verändertes Gäste- und Buchungsverhalten

Zudem wird der Dienstleistungsaufwand immer größer, da das Gästeverhalten die Betriebe in diese Richtung drängt. Die Unternehmer müssen also mehr zum gleichen Preis bieten, weil eben der Verdrängungswettbewerb größer wird. Auch international ist Österreichs Wettbewerbsfähigkeit im Kontext der Nachbarländer ein wichtiger Faktor.

Die Zwickmühle „Weniger Nächtigungen bei gleichem Bettenstand“ führt zu niedrigerer Wertschöpfung, und das alles im Kontext einer großen Übergabewelle (Betriebsübergaben erweisen sich derzeit leider oft genug als Übernahmefalle).

Die ohnehin schon geringe Eigenkapitalbasis schrumpft weiter

Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe haben bei finanziellen Rücklagen bzw. Eigenkapitalausstattung sowie in Zusammenhang mit Fixkosten im Vergleich zur Gesamtwirtschaft eine schlechtere Ausgangsposition. Das Problem der geringen Eigenkapitalquote wird sich auch noch deutlich verschärfen.

Die derzeitige Situation lässt sich folgendermaßen zusammenfassen:

  • Eigenkapitalbasis ist durch die Covid-Krise nochmals dramatisch gesunken.
  • Gutes Rating wird immer mehr zur Voraussetzung für Finanzierbarkeit.
  • Kürzer werdende Produktlebenszyklen und spezifische Gästebedürfnisse schaffen Probleme in der Finanzierung.
  • Vor dem Hintergrund einer sinkenden Eigenkapitalquote sind potenzielle Investitionsrisiken insbesondere für kleine Unternehmen zu erwarten. Am Ende der Krise droht dadurch ein Systembruch.

Was brauchen wir für eine profitable Zukunft?

  • Steuerliche Anreizsysteme, um Betriebe schließen zu können (Stichworte Aufwertungsbilanz und Strukturbereinigung)
  • Eine dramatische Entlastung des Faktors Arbeit
  • Alternative Finanzierungsformen
  • Wettbewerbsfähigkeit im Kontext der Nachbarländer

Eine Betriebsaufgabe ist oft mit hohen steuerlichen Belastungen verbunden (Versteuerung stiller Reserven). Das führt dazu, dass sogenannte „Zombieunternehmen“ noch jahrelang fortgeführt und die gesunden Unternehmen preislich massiv unterboten werden.

Wenn sich kein Käufer findet, muss die Steuer aus privaten Mitteln aufgebracht werden. Gut wäre eine befristete Regelung, die zur notwendigen Strukturbereinigung eine steuerfreie Betriebsaufgabe bis 31.12.2023 ermöglicht. Dies stärkt die lebensfähigen Betriebe und verhindert Insolvenzen.

Danach könnte man ab 01.01.2024 die Betriebsaufgabe mit einem Viertel-Steuersatz belasten, da sich die stillen Reserven oft über lange Zeit aufgebaut haben und entsprechende Scheingewinne aus der Geldentwertung zu versteuern sind.

Derzeit ist lediglich bei Steuerpflichtigen über 60 Jahren und kompletter Einstellung der Erwerbstätigkeit der halbe Einkommensteuersatz möglich. Diese Restriktion wäre unbefristet zu streichen, um die Strukturkonservierung aufzubrechen.

Mitarbeitersituation entschärfen

Aufgrund der prekären Mitarbeitersituation steuert die Branche auf eine sehr kritische Zeit zu. Eines steht in Bezug auf die zukünftige Dienstleistungsqualität in der Hotellerie fest: Auf die stattfindende Branchenflucht der Mitarbeiter muss dringendst reagiert werden. Der Fachkräftemangel ist kein neues Thema, er hat sich durch Corona aber nochmals zugespitzt. Zusätzliche Effekte, wie beinahe zwei fehlende Lehrlings-Jahrgänge und das Wissen um ein soziales Auffangnetz, habe viele Dienstnehmer dazu bewogen, auf andere Branchen auszuweichen.

Folgende Punkte können Abhilfe schaffen:

  • Vereinfachung der Lohnverrechnung
  • Mehr Netto vom Brutto und eine radikale Entlastung des Faktors Arbeit
  • Mitarbeiter Service Charge: Kapazitätseinbußen durch den drastischen Mitarbeitermangel verursachen Cash-Flow Probleme. Daher sollte es ein steuerfreies Bedienungsgeld von 5% für die Tourismusbeschäftigten geben. Dienstleistung wird in Zukunft um einiges mehr kosten. Daran werden sich die Gäste gewöhnen müssen.

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