ESG steht für die Kriterien „Environment" (Umwelt), „Social" (Soziales) und „Governance" (Unternehmensführung). Die Berichte legen im Einzelnen dar, wie das Unternehmen die Natur schützt (oder ihr schadet), was der Betrieb seinen Mitarbeitern bietet und wie das Unternehmen in der Region verankert ist.
Förderstellen und Banken werden künftig für das Betriebs- Rating sogenannte ESG-Berichte verlangen.
Fakten zu ESG
Die Europäische Kommission reagiert seit einigen Jahren mit zahlreichen Initiativen auf die globale Herausforderung durch den Klimawandel. Zu diesen Initiativen gehören auch verschiedene ESG- Gesetze, die für mehr Nachhaltigkeit in der EU sorgen sollen.
Zu den ESG-Gesetzen der EU-Kommission zählen folgende Verordnungen und Richtlinien, die für die Mitgliedstaaten bindend sind:
- Der EU Green Deal - ein umfassendes Maßnahmenpaket unter anderem für die Bereiche Land- und Forstwirtschaft, Verkehr, Energieversorgung, Handel, Industrie und Finanzen. Der Green Deal hat ein klimaneutrales Europa bis 2050 zum Ziel.
- Die Corporate Sustainability Reporting Directive - diese beschreibt die Pflicht von Unternehmen, ein ESG-Reporting zu erstellen. Neben der Intensivierung der Berichtspflicht werden eine größere Transparenz und Vergleichbarkeit sowie eine digitale Dokumentation eingefordert. Diese Nachhaltigkeitsberichterstattung soll auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung gestellt werden.
- Für die Banken regelt die Sustainable Finance Disclosure Regulation die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen in ihren Investmententscheidungen und -empfehlungen. Gemäß diesen Vorgaben müssen Finanzmarktteilnehmer und Förderbanken für mehr Transparenz bei ESG-Themen sorgen und ausführlich über Nachhaltigkeitsfragen berichten.
- Mehr Transparenz in Sachen Nachhaltigkeit für Unternehmen und Anleger wird in der EU-Taxonomie definiert, wo nachhaltige Maßnahmen zur Erreichung festgelegter Umweltziele eingefordert werden.