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Üblicherweise wird zwischen der langfristigen und kurzfristigen Preisuntergrenze unterschieden.

Bei der langfristigen Preisuntergrenze wird davon ausgegangen, dass bei einer bestimmten Belegung pro verkauftem Zimmer sämtliche fixen und variablen Kosten gedeckt sind. Unter diesem Durchschnittspreis sollten Hotelzimmer solange nicht angeboten werden, bis die Break-Even Nächtigung erreicht ist. Die langfristige Preisuntergrenze ergibt sich also aus der Summe der Gesamtkosten und der Anzahl an Nächtigungen, die notwendig sind, um diese zu decken.

Die kurzfristige (oder auch absolute) Preisuntergrenze errechnet man aus den variablen Kosten des Hotels geteilt durch alle verkauften Zimmer. Dabei werden in der Regel die Kosten und die Absatzmenge eines Jahres zu Grunde gelegt. Bei diesem Preis wird kein Beitrag zur Fixkostendeckung des Hotels geleistet. Damit kein negativer Deckungsbeitrag erzielt wird, darf unterhalb dieser Preisgrenze kein Zimmer verkauft werden, da sonst mit jedem verkauften Zimmer Verlust produziert wird.

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